Beglaubigte Übersetzerin oder beglaubigter Übersetzer werden: Deutschland und Spanien
Voraussetzungen, Zugangswege und Unterschiede zwischen beiden Ländern
Wenn du mit Deutsch und Spanisch arbeitest und dich für juristische Übersetzungen interessierst, hast du vielleicht schon darüber nachgedacht, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dafür benötigst du eine entsprechende offizielle Ermächtigung oder Anerkennung, mit der du die Richtigkeit und Vollständigkeit deiner Übersetzungen bescheinigen darfst.
Sowohl in Deutschland als auch in Spanien gibt es dafür gesetzlich geregelte Verfahren. Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen, die zuständigen Behörden und die beruflichen Rahmenbedingungen zum Teil erheblich.
Auf dieser Seite erhältst du einen Überblick darüber, wie du in Deutschland oder Spanien die entsprechende Qualifikation und Ermächtigung erwerben kannst. Außerdem zeigen wir dir, welche Unterschiede du kennen solltest und wo du weiterführende Informationen findest.
Was bedeutet es, beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu dürfen?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einer hierzu befugten Übersetzerin oder einem befugten Übersetzer bestätigt wird.
Solche Übersetzungen werden beispielsweise für gerichtliche und behördliche Verfahren, Hochschulbewerbungen oder notarielle Angelegenheiten benötigt. Dabei gelten bestimmte Anforderungen an den Bestätigungsvermerk, die Unterschrift und gegebenenfalls den Stempel oder die elektronische Signatur.
In Deutschland und Spanien ist diese Tätigkeit unterschiedlich geregelt:
- In Spanien: Die offizielle Berufsbezeichnung lautet Traductor Jurado, Intérprete Jurado oder, bei entsprechenden älteren Ernennungen, Traductor-Intérprete Jurado. Die Ernennung für die betreffenden Sprachkombinationen erfolgt durch das spanische Außenministerium (MAEC).
- In Deutschland: Je nach Bundesland begegnen dir Bezeichnungen wie ermächtigter Übersetzer, öffentlich bestellter Übersetzer oder allgemein beeidigter Übersetzer. Die zuständigen Stellen und die gesetzlichen Voraussetzungen richten sich nach den einschlägigen Regelungen.
Die Begriffe sind nicht vollständig austauschbar. Deshalb solltest du immer prüfen, welche Bezeichnung und welche Voraussetzungen in dem betreffenden Land beziehungsweise Bundesland gelten.
📄 Weiterlesen: Beglaubigte Übersetzungen in Deutschland und Spanien – die wichtigsten Unterschiede →
Welche Dokumente werden beglaubigt übersetzt?
Viele Aufträge betreffen Dokumente, die von Behörden, Gerichten, Hochschulen oder Notariaten ausgestellt wurden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Personenstandsurkunden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden.
- Behördliche Bescheinigungen: Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und andere amtliche Nachweise.
- Bildungsnachweise: Schulzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Notenübersichten und Studienbescheinigungen.
- Notarielle Dokumente: Vollmachten, Testamente und notarielle Urkunden.
- Gerichtliche Dokumente: Urteile, Beschlüsse und andere gerichtliche Entscheidungen.
- Handels- und Registerunterlagen: Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsunterlagen und Registerbescheinigungen.
Auch private Dokumente können eine beglaubigte Übersetzung erfordern, wenn die empfangende Stelle eine solche verlangt.
👉 Wenn du diese Dokumentarten noch nicht kennst, findest du in unserem Bereich über die häufigsten juristischen Textsorten einen guten Einstieg.
Wie wird man vereidigter oder ermächtigter Übersetzer in Spanien?
In Spanien wird die offizielle Ernennung als Traductor Jurado beziehungsweise Intérprete Jurado durch das Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación (MAEC) vorgenommen.
Das Verfahren ist auf staatlicher Ebene geregelt. Für die vom MAEC erteilten Ernennungen gibt es insbesondere zwei Zugangswege: die staatliche Prüfung und das Anerkennungsverfahren für bestimmte im europäischen Ausland erworbene Berufsqualifikationen.
Voraussetzungen und Zugangswege
Wenn du den Weg über die staatliche Prüfung wählst, musst du die Voraussetzungen der jeweiligen Ausschreibung erfüllen.
Dazu gehören insbesondere:
- Die erforderliche Staatsangehörigkeit und akademische Qualifikation entsprechend den geltenden Vorschriften.
- Die erfolgreiche Teilnahme an der staatlichen Prüfung, deren Inhalte und Ablauf in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt werden.
- Die anschließende Beantragung und Ausstellung des offiziellen Titels nach Erfüllung der vorgeschriebenen Formalitäten.
Die Prüfungen können unter anderem schriftliche Übersetzungsaufgaben in beide Sprachrichtungen und weitere sprachliche oder fachliche Prüfungsbestandteile umfassen. Welche Aufgaben tatsächlich vorgesehen sind, richtet sich nach den geltenden Prüfungsbestimmungen.
Eine weitere Möglichkeit ist unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung vergleichbarer Berufsqualifikationen, die in einem anderen EU- oder EWR-Staat beziehungsweise in der Schweiz erworben wurden.
Nach der Ernennung erhältst du die entsprechende offizielle Berechtigung und kannst Übersetzungen in der zugelassenen Sprachkombination nach den spanischen Vorschriften bescheinigen.
👉 Weiterlesen: Staatliche Prüfungen und Anerkennungsverfahren für beglaubigte Übersetzer in Spanien →
Wie wird man ermächtigter Übersetzer in Deutschland?
In Deutschland gibt es keine einheitliche zentrale Stelle, die sämtliche Übersetzerinnen und Übersetzer ermächtigt.
Die Ermächtigung oder öffentliche Bestellung richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Deshalb können sich die zuständigen Behörden, die Antragsverfahren und einzelne Voraussetzungen je nach Bundesland unterscheiden.
Welche Zugangswege gibt es?
Je nach Bundesland und persönlicher Qualifikation kommen unterschiedliche Nachweise und Verfahren infrage:
- Staatliche Übersetzerprüfungen: Sie können als Nachweis der erforderlichen fachlichen Eignung dienen.
- Bestimmte IHK-Prüfungen: Ob und in welchem Umfang diese anerkannt werden, hängt von den jeweiligen Vorschriften ab.
- Anerkannte Studienabschlüsse oder andere Qualifikationsnachweise: Auch hier kommt es auf die gesetzlichen Anforderungen des zuständigen Bundeslandes an.
- Antrag auf Ermächtigung oder öffentliche Bestellung: Die zuständige Stelle prüft, ob du die erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllst.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem bestandenen Übersetzerexamen und der anschließenden offiziellen Ermächtigung. Eine bestandene Prüfung allein bedeutet nicht automatisch, dass du beglaubigte Übersetzungen anfertigen darfst.
Auch die Berufsbezeichnungen unterscheiden sich regional. Informiere dich deshalb vor der Antragstellung über die geltenden Vorschriften des Bundeslandes, in dem du die Ermächtigung beantragen möchtest.
Eine in einem Bundesland ordnungsgemäß erteilte Ermächtigung kann grundsätzlich auch für Übersetzungen verwendet werden, die bei Stellen in anderen Bundesländern eingereicht werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede ausländische oder deutsche Ermächtigung automatisch in jedem Verfahren akzeptiert werden muss.
👉 Weiterlesen: Voraussetzungen und Ermächtigung als Übersetzer in Deutschland →
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien
Beide Länder verfolgen das Ziel, verlässliche amtliche beziehungsweise beglaubigte Übersetzungen zu ermöglichen. Die rechtliche Organisation unterscheidet sich jedoch.
- Spanien hat ein zentral geregeltes Ernennungssystem: Für die betreffenden Sprachkombinationen ist das MAEC zuständig.
- Deutschland hat ein föderales System: Die Ermächtigung richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften und wird von den jeweils zuständigen Stellen erteilt.
- In Spanien ist die staatliche Prüfung ein wichtiger Zugangsweg: Daneben gibt es ein Verfahren zur Anerkennung bestimmter ausländischer Berufsqualifikationen.
- In Deutschland können unterschiedliche Qualifikationsnachweise berücksichtigt werden: Welche davon ausreichen, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.
- Die formalen Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen unterscheiden sich: Beispielsweise bei der Gestaltung des Bestätigungsvermerks und den Vorgaben für die Unterzeichnung.
Wenn du langfristig in beiden Ländern tätig sein möchtest, lohnt es sich, die jeweiligen Vorschriften frühzeitig miteinander zu vergleichen.
📄 Weiterlesen: Beglaubigte Übersetzungen in Deutschland und Spanien – die wichtigsten Unterschiede →
Werden die Ermächtigungen gegenseitig anerkannt?
Eine Ermächtigung oder Ernennung als beglaubigter Übersetzer wird nicht automatisch in eine entsprechende Berufsberechtigung des anderen Landes umgewandelt.
Das bedeutet aber nicht, dass du den gesamten Qualifizierungsweg zwingend noch einmal von vorne durchlaufen musst.
In Spanien besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine in einem anderen europäischen Staat erworbene Berufsqualifikation anerkennen zu lassen.
Auch in Deutschland können ausländische Berufsqualifikationen im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften berücksichtigt werden.
Dabei ist außerdem zwischen zwei Fragen zu unterscheiden:
- Anerkennung der Berufsqualifikation: Darfst du aufgrund deiner bisherigen Qualifikation im anderen Land die entsprechende berufliche Berechtigung erhalten?
- Anerkennung einer konkreten Übersetzung: Akzeptiert eine bestimmte Behörde oder ein Gericht eine von dir bereits angefertigte beglaubigte Übersetzung?
Diese Fragen sind rechtlich nicht identisch. Deshalb solltest du vor einer Antragstellung beziehungsweise vor der Verwendung einer Übersetzung klären, welche Regelungen im konkreten Fall gelten.
Kann ich beglaubigter Übersetzer werden, ohne Übersetzen studiert zu haben?
Grundsätzlich kann das möglich sein.
In Spanien ist ein abgeschlossenes Studium der Übersetzungswissenschaft nicht in jedem Fall Voraussetzung. Entscheidend sind die gesetzlichen Zulassungsbedingungen des jeweiligen Verfahrens.
Auch in Deutschland kann der Zugang über unterschiedliche fachliche Qualifikationen erfolgen. Welche Nachweise anerkannt werden, richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Bundeslandes.
Unabhängig von deinem bisherigen Ausbildungsweg solltest du dich jedoch gründlich vorbereiten.
Beglaubigte Übersetzungen verlangen nicht nur ausgezeichnete Sprachkenntnisse, sondern auch übersetzerische Kompetenz, juristisches Fachwissen und ein hohes Maß an Genauigkeit.
📄 Weiterlesen: Juristische Übersetzung ohne Übersetzungsstudium – ist ein Quereinstieg möglich? →
Welche Ausbildung ist sinnvoll, wenn ich beglaubigter Übersetzer werden möchte?
Wenn du bereits über sehr gute Deutsch- und Spanischkenntnisse verfügst, kannst du deine Vorbereitung gezielt auf die fachlichen Anforderungen ausrichten.
Besonders hilfreich sind:
- Spezialisierte Kurse für juristische und beglaubigte Übersetzungen, die mit authentischen Dokumenten arbeiten.
- Masterstudiengänge oder andere weiterführende Qualifikationen mit juristischem Schwerpunkt.
- Gezielte Vorbereitung auf staatliche Übersetzerprüfungen oder geeignete IHK-Prüfungen.
- Praktische Übungen und fachlicher Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen.
Wichtig ist, dass du dich vor der Wahl einer Ausbildung über die Voraussetzungen des Landes informierst, in dem du später die Ermächtigung oder Ernennung beantragen möchtest.
Nicht jeder Kurs und nicht jedes Zertifikat wird als offizieller Qualifikationsnachweis anerkannt.
Wenn du dich über geeignete Ausbildungsmöglichkeiten informieren möchtest, findest du hier weitere Informationen:
📄 Weiterlesen: Wie finde ich einen guten Kurs für juristische Übersetzung?
📄 Weiterlesen: Wo kann man juristische Übersetzung in Deutschland und Spanien studieren?
Häufige Fragen zur Ermächtigung als Übersetzer
Kann ich in Deutschland beglaubigter Übersetzer werden, wenn ich bereits in Spanien ernannt wurde?
Eine spanische Ernennung führt nicht automatisch zu einer deutschen Ermächtigung.
Du kannst jedoch prüfen lassen, ob deine bisherige Qualifikation im Rahmen des jeweiligen deutschen Verfahrens berücksichtigt oder anerkannt werden kann.
Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, hängt vom zuständigen Bundesland und deiner persönlichen Qualifikation ab.
In welchem Land ist es einfacher, beglaubigter Übersetzer zu werden?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Spanien hat ein zentral organisiertes System mit staatlichen Prüfungen und einem Verfahren zur Anerkennung bestimmter ausländischer Qualifikationen.
In Deutschland gibt es unterschiedliche landesrechtliche Verfahren und Qualifikationsanforderungen.
Welcher Weg für dich günstiger ist, hängt deshalb von deiner Ausbildung, deiner Berufserfahrung und deinen beruflichen Plänen ab.
Muss ich ermächtigt sein, um juristische Texte zu übersetzen?
Nein. Juristische Fachübersetzungen kannst du grundsätzlich auch ohne eine offizielle Ermächtigung anfertigen.
Eine entsprechende Berechtigung benötigst du jedoch, wenn du Übersetzungen mit dem dafür vorgesehenen amtlichen Bestätigungsvermerk als ermächtigte beziehungsweise offiziell ernannte Person bescheinigen möchtest.
📄 Weiterlesen: Grundlagen der juristischen Übersetzung →
Was passiert, wenn ich ein amtliches Dokument übersetze, ohne ermächtigt zu sein?
Auch ohne Ermächtigung kannst du grundsätzlich amtliche Dokumente übersetzen.
Wenn die empfangende Stelle jedoch ausdrücklich eine beglaubigte Übersetzung verlangt, reicht eine gewöhnliche Fachübersetzung in der Regel nicht aus.
In diesem Fall kann die Behörde, das Gericht oder die andere empfangende Stelle eine entsprechend bescheinigte Übersetzung verlangen.
Entscheidend ist deshalb, vor Beginn des Auftrags zu klären, welche Anforderungen die Stelle stellt, bei der das Dokument eingereicht werden soll.
